Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Landrates vom 11.03. bei Veranstaltungen > 1.000 bzw. > 50 Personen beachten!
Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen erlassen und dazu folgende Erläuterungen und Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter verfasst: "Die Durchführung von Veranstaltungen ist derzeit eine der häufigsten Nachfragen beim Gesundheitsamt. Mit den nachfolgenden Hinweisen gibt…